Deine Kreditkarte sperrst du am schnellsten über die App oder das Onlinebanking deiner Bank. Geht das nicht, ruf die Sperrhotline deiner Bank an oder den zentralen Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Nicht jede Bank ist an 116 116 angeschlossen, deshalb prüfst du das am besten jetzt, bevor etwas passiert. Für Schäden vor der Sperre haftest du nach § 675v BGB höchstens mit 50 €, nach der Sperranzeige gar nicht mehr, sofern du nicht grob fahrlässig oder betrügerisch gehandelt hast.
Sofort sperren: die drei Wege
1. App oder Onlinebanking. Die meisten Banken haben eine Sperrfunktion direkt in der App. Das dauert Sekunden und funktioniert rund um die Uhr. Manche Apps unterscheiden zwischen „vorübergehend sperren“ und „endgültig sperren wegen Verlust oder Diebstahl“. Bei Diebstahl oder Betrug wählst du die endgültige Sperre.
2. Sperrhotline der Bank. Die Nummer steht auf der Kartenrückseite, in den Vertragsunterlagen und auf der Website der Bank. Bei gestohlener Karte hast du die Rückseite nicht mehr, darum notiere die Nummer jetzt irgendwo anders.
3. Sperr-Notruf 116 116. Eine zentrale Nummer für Karten, Onlinebanking-Zugänge und die Onlinefunktion des Personalausweises. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Für eine Kreditkarte nennst du dort den Herausgeber, also die Bank, die die Karte ausgegeben hat. Kann 116 116 deine Karte nicht sperren, weil der Herausgeber nicht angeschlossen ist, bleibt dir nur der direkte Weg über die Bank.
Deine Haftung nach § 675v BGB
Das Gesetz schützt dich weitgehend. Die Regeln im Überblick:
| Situation | Deine Haftung |
|---|---|
| Karte verloren oder gestohlen, missbraucht vor der Sperre | Höchstens 50 € |
| Du konntest den Verlust vorher nicht bemerken (z. B. Kartendaten kopiert, Karte noch bei dir) | 0 € |
| Der Schaden entstand durch Mitarbeiter oder Dienstleister der Bank | 0 € |
| Die Bank hat keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, obwohl sie Pflicht war | 0 € |
| Missbrauch nach deiner Sperranzeige | 0 € |
| Du hast grob fahrlässig gehandelt, etwa die PIN auf der Karte notiert oder die Sperre lange hinausgezögert | Voller Schaden |
| Du hast selbst betrügerisch gehandelt | Voller Schaden |
Den Wortlaut findest du bei § 675v BGB. Nach § 675u BGB muss die Bank einen nicht autorisierten Umsatz unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, nachdem du ihn gemeldet hast. Ausnahme: Sie hat einen begründeten Betrugsverdacht gegen dich und teilt ihn der zuständigen Behörde schriftlich mit.
Grob fahrlässig ist mehr als eine kleine Unachtsamkeit. Wer die Karte im Restaurant liegen lässt, handelt meist nicht grob fahrlässig. Wer PIN und Karte zusammen im Portemonnaie aufbewahrt, dagegen schon. Wer eine betrügerische Freigabe in der App bestätigt, obwohl die Anzeige deutlich einen fremden Händler nennt, gerät ebenfalls in Streit mit der Bank.
Nach der Sperre: Anzeige und Unterlagen
- Anzeige bei der Polizei, wenn die Karte gestohlen wurde oder fremde Umsätze auftauchen. Das geht in vielen Bundesländern auch online über die Internetwache. Lass dir die Vorgangsnummer geben.
- Umsätze prüfen. Geh die letzten Abrechnungen und die noch nicht abgerechneten Umsätze in der App durch. Markiere alles, was du nicht kennst.
- Umsätze reklamieren. Melde jeden fremden Umsatz schriftlich bei der Bank, mit Datum, Betrag und Händler. Viele Banken haben dafür ein Formular.
- Alles aufbewahren. Zeitpunkt der Sperre, Name des Mitarbeiters, Sperrbestätigung, Aktennummer der Polizei.
- Neue Karte, neue Daten. Hinterlege die neue Karte bei Abos, Streaming, Onlineshops und im Wallet des Handys.
Eine Musterformulierung für die Reklamation:
Ich widerspreche den folgenden Umsätzen auf meiner Kreditkarte (Nummer endet auf 1234), die ich nicht autorisiert habe: [Datum, Händler, Betrag]. Die Karte wurde am [Datum] um [Uhrzeit] gesperrt, die Anzeige bei der Polizei ist unter der Vorgangsnummer [Nummer] erfasst. Ich bitte um Erstattung nach § 675u BGB.
Wenn die Bank die Erstattung verweigert, kannst du dich an die Schlichtungsstelle deines Bankenverbands oder an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Beides ist für dich kostenlos. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Einschätzung.
Betrug ohne verlorene Karte
Oft ist die Karte noch in deinem Portemonnaie, und trotzdem tauchen fremde Umsätze auf. Dann wurden die Kartendaten abgegriffen, etwa bei einem gehackten Onlineshop oder über eine gefälschte Zahlungsseite. Sperre die Karte trotzdem sofort, auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist. Betrüger testen Karten oft mit Kleinstbeträgen, bevor sie größere Summen abbuchen.
Eine Freigabe in der App, die du auf Druck eines Anrufers bestätigst, ist rechtlich schwierig. Die Bank kann dann argumentieren, du hättest die Zahlung selbst autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt. Sprich im Zweifel mit der Verbraucherzentrale, bevor du aufgibst.
Sperren im Ausland
Im Urlaub ist die Lage heikler, weil du ohne Karte schnell ohne Geld dastehst. Deshalb gehören zwei Karten von verschiedenen Banken ins Gepäck, getrennt aufbewahrt. Aus dem Ausland erreichst du den Sperr-Notruf unter +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Die Hotline deiner Bank hat meist ebenfalls eine Nummer für Anrufe aus dem Ausland. Manche Banken schicken eine Ersatzkarte ins Ausland oder organisieren Notfallbargeld, das steht in den Bedingungen deiner Karte.
Mehr zum Umgang mit Karten auf Reisen steht im Ratgeber Kreditkarte im Ausland. Und wenn du die Gelegenheit nutzen willst, die Karte zu wechseln: Karten ohne Jahresgebühr findest du im Kreditkarten-Vergleich und im Ratgeber Kreditkarte ohne Jahresgebühr.
Häufige Fragen
Kostet der Sperr-Notruf 116 116 etwas?
Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos. Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren deines Anbieters anfallen. Die Sperre selbst kostet nichts, eine Ersatzkarte kann die Bank laut Preisverzeichnis berechnen.
Kann ich eine Sperre wieder aufheben, wenn die Karte wieder auftaucht?
Eine endgültige Sperre wegen Verlust oder Diebstahl lässt sich in der Regel nicht rückgängig machen, du bekommst eine neue Karte. Viele Banking-Apps bieten zusätzlich eine vorübergehende Sperre, die du selbst wieder aufheben kannst. Die ist sinnvoll, wenn du die Karte nur verlegt hast.
Muss ich auch zur Polizei, wenn nur Geld online abgebucht wurde?
Die Bank verlangt eine Anzeige nicht in jedem Fall, bei Betrug ist sie aber sinnvoll. Die Aktennummer hilft bei der Klärung mit der Bank und, falls nötig, bei der Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle.
Wie lange habe ich Zeit, einen fremden Umsatz zu melden?
Melde ihn sofort, wenn du ihn bemerkst. Die äußerste Grenze nach § 676b BGB sind 13 Monate nach der Belastung, sofern die Bank dich über den Umsatz informiert hat. Wer so lange wartet, hat aber mehr Mühe, den Anspruch durchzusetzen.
Was ist mit meiner Debitkarte und Apple Pay?
Die Debitkarte sperrst du über denselben Weg, bei Diebstahl des Portemonnaies meist gleich mit. Hinterlegte Karten in Apple Pay oder Google Pay sind eigene digitale Karten. Wenn das Handy gestohlen wurde, lass sie über die Bank sperren und sperr das Gerät über die Ortungsfunktion des Herstellers.