Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit einem monatlichen Freibetrag, den kein Gläubiger pfänden kann. Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 liegt der Grundfreibetrag bei 1.590 € im Monat. Du bekommst ihn automatisch, sobald das Konto als P-Konto geführt wird. Mit Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen steigt er, dafür brauchst du aber eine Bescheinigung. Die Umwandlung verlangst du bei deiner Bank, sie ist kostenlos und muss spätestens zum vierten Geschäftstag erledigt sein.
Die Freibeträge ab 1. Juli 2026
Die Pfändungsfreigrenzen steigen jedes Jahr zum 1. Juli. Das Bundesjustizministerium gibt sie in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung bekannt. Für das P-Konto wird der Grundbetrag auf volle 10 € aufgerundet (§ 899 ZPO).
| Betrag | bis 30.6.2026 | ab 1.7.2026 |
|---|---|---|
| Unpfändbares Arbeitseinkommen (§ 850c ZPO) | 1.555,00 € | 1.587,40 € |
| Grundfreibetrag P-Konto | 1.560 € | 1.590 € |
| Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person | 585,23 € | 597,42 € |
| Erhöhung für die zweite bis fünfte Person, je | 326,04 € | 332,83 € |
Die neuen Beträge gelten bis zum 30. Juni 2027. Deine Bank stellt den Grundfreibetrag selbst um. Nennt deine Bescheinigung nur die Zahl der Unterhaltsberechtigten, rechnet die Bank die neuen Erhöhungsbeträge selbst. Stehen feste Eurobeträge darin, frag nach, ob du eine neue brauchst. Prüfe im Juli trotzdem, ob der neue Betrag auf dem Kontoauszug oder in der App steht.
Die drei Stufen des Schutzes
Stufe 1: Grundfreibetrag, automatisch
Jeden Kalendermonat kannst du über 1.590 € frei verfügen, egal woher das Geld kommt. Dafür musst du nichts nachweisen. Was darüber liegt, zahlt die Bank an den Gläubiger aus, aber erst nach Ablauf des Folgemonats.
Stufe 2: Erhöhung per Bescheinigung
Der Freibetrag steigt, wenn du nachweist, dass dir mehr zusteht (§ 902 ZPO). Die wichtigsten Fälle:
- Du zahlst Unterhalt für eine oder mehrere Personen, etwa für Kinder oder den Ehepartner.
- Du bekommst Kindergeld oder andere Leistungen für Kinder.
- Du bekommst Bürgergeld oder Sozialhilfe auch für Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft, denen du nicht unterhaltspflichtig bist.
- Du bekommst einmalige Sozialleistungen für einen Mehraufwand wegen Körper- oder Gesundheitsschaden.
Die Bescheinigung stellen Familienkasse, Jobcenter, Sozialamt, Arbeitgeber oder eine anerkannte Schuldnerberatung aus (§ 903 ZPO). Die Bank muss sie ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage berücksichtigen. Eine unbefristete Bescheinigung gilt mindestens zwei Jahre.
Stufe 3: Festsetzung durch das Gericht
In Sonderfällen setzt das Vollstreckungsgericht einen anderen Betrag fest, etwa bei hohen Nachzahlungen oder wenn auf das Konto fast nur unpfändbares Geld fließt. Dann kann das Gericht das Konto für bis zu zwölf Monate ganz von der Pfändung freistellen (§ 907 ZPO). Bei Pfändungen wegen Unterhalt gelten niedrigere Freibeträge, die das Gericht im Beschluss festlegt.
Guthaben in den nächsten Monat mitnehmen
Brauchst du den Freibetrag in einem Monat nicht ganz auf, verfällt der Rest nicht. Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Absatz 2 ZPO). So kannst du für eine größere Rechnung wie die Nebenkostenabrechnung ansparen.
Dabei gilt: Was zuerst auf dem Konto eingegangen ist, wird zuerst verbraucht. Die Bank muss dir mitteilen, wie viel geschütztes Guthaben im laufenden Monat noch übrig ist und wie viel am Monatsende pfändbar wird (§ 908 ZPO). Schau dir diese Angabe jeden Monat an.
So wandelst du dein Konto in ein P-Konto um
- Bei der Bank verlangen. Ein formloses Schreiben reicht: „Ich verlange, dass mein Girokonto mit der IBAN … als Pfändungsschutzkonto geführt wird.“ Du musst dabei versichern, dass du kein weiteres P-Konto hast.
- Frist beachten. Ist das Konto schon gepfändet, muss die Bank es spätestens ab dem vierten Geschäftstag nach deinem Verlangen als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Wandelst du innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung um, gilt der Schutz rückwirkend.
- Bescheinigung nachreichen. Wenn dir mehr als der Grundfreibetrag zusteht, reich die Bescheinigung so früh wie möglich ein.
- Dispo prüfen. Ein P-Konto läuft nur auf Guthabenbasis. Einen bestehenden Dispo musst du anders zurückzahlen, siehe Dispokredit ablösen.
Auch ein Konto im Minus kannst du umwandeln. Die Bank darf dann Gutschriften bis zur Höhe des Freibetrags nicht mehr mit dem Minus verrechnen (§ 901 ZPO).
Häufige Fehler
Zwei P-Konten. Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Wer das bei der Versicherung falsch angibt, riskiert, dass ein Gericht auf Antrag des Gläubigers allen Konten bis auf eines den Schutz entzieht.
Zu spät umgewandelt. Wer erst nach Wochen reagiert, verliert unter Umständen Geld, das bereits an den Gläubiger ausgezahlt wurde. Handle sofort, wenn der Pfändungsbeschluss bei der Bank eingeht.
Bescheinigung vergessen. Ohne Bescheinigung kennt die Bank nur den Grundfreibetrag. Kindergeld und Unterhaltspflichten berücksichtigt sie dann nicht.
Nachzahlungen. Nachgezahlte Sozialleistungen oder Lohn bis 500 € bleiben geschützt. Bei höheren Beträgen brauchst du oft eine Bescheinigung oder einen Beschluss des Gerichts (§ 904 ZPO).
Welches Konto sich als P-Konto eignet
Grundsätzlich kannst du jedes Girokonto umwandeln lassen. Der Preis darf dabei nicht steigen. Hast du gar kein Konto mehr, beantragst du ein Basiskonto und lässt es gleich als P-Konto führen, das sieht das Zahlungskontengesetz ausdrücklich vor. Welche Konten normalerweise was kosten, zeigt der Girokonto-Vergleich.
Beim Wechsel zu einer neuen Bank gilt: Du darfst nie zwei P-Konten gleichzeitig haben. Eröffne das neue Konto zuerst, lass dann das alte P-Konto zum Monatsende zurückwandeln oder schließen und verlange den Schutz für das neue Konto direkt im Anschluss. Stimm den Termin mit beiden Banken ab, damit keine Lücke entsteht. Hilfe dabei geben Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Kommunen und Wohlfahrtsverbände. Die Beratung dort ist in der Regel kostenlos.
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Häufige Fragen
Darf die Bank für das P-Konto mehr verlangen als für ein normales Konto?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat schon 2012 und 2013 entschieden, dass Banken für ein P-Konto keine höheren Entgelte verlangen dürfen als für ein vergleichbares Girokonto. Verlangt deine Bank einen Aufschlag, wende dich an die Verbraucherzentrale.
Sieht die Schufa, dass ich ein P-Konto habe?
Die Bank darf Auskunfteien melden, dass sie für dich ein P-Konto führt, aber nur zu einem Zweck: damit andere Banken prüfen können, ob du schon eines hast (§ 909 ZPO). Für deinen Score darf die Angabe nicht verwendet werden, auch nicht mit deiner Einwilligung. Wird das P-Konto beendet, muss der Eintrag gelöscht werden.
Kann ich das P-Konto wieder in ein normales Konto zurückwandeln?
Ja. Du kannst mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende verlangen, dass das Konto wieder ohne Pfändungsschutz geführt wird (§ 850k Absatz 5 ZPO). Das ist sinnvoll, wenn keine Pfändung mehr droht und du wieder einen Dispo möchtest.
Was ist mit einem Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein. Wird es gepfändet, kann jeder Kontoinhaber verlangen, dass sein Anteil auf ein eigenes P-Konto übertragen wird. Mehr zum gemeinsamen Konto im Ratgeber Gemeinschaftskonto.
Schützt das P-Konto auch vor dem Finanzamt?
Ja. Die Regeln gelten auch, wenn Behörden wie Finanzamt, Krankenkasse oder Rundfunkbeitragsservice im Wege der Verwaltungsvollstreckung pfänden (§ 910 ZPO).