Basiskonto: Dein Recht auf ein Girokonto nach ZKG

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Girokonto, auch mit Schulden und ohne festen Wohnsitz. Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen antworten.

Redaktion Kontenvergleich.net Stand: 5 Minuten Lesezeit

Ein Basiskonto ist ein Girokonto, auf das du einen gesetzlichen Anspruch hast. Jede Bank, die Konten für Verbraucher anbietet, muss es dir eröffnen, wenn du dich rechtmäßig in der EU aufhältst, auch mit negativer Schufa, ohne festen Wohnsitz, als Asylsuchender oder mit Duldung. So regelt es § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Die Bank muss dir das Konto innerhalb von zehn Geschäftstagen nach deinem Antrag anbieten oder begründet ablehnen. Ablehnen darf sie nur aus wenigen, im Gesetz genannten Gründen.

Was ein Basiskonto kann

Das Basiskonto ist kein Konto zweiter Klasse. Nach § 38 ZKG muss es mindestens diese Dienste bieten:

  • Bargeld einzahlen und abheben, am Schalter und am Automaten, auch außerhalb der Öffnungszeiten
  • Überweisungen und Daueraufträge
  • Lastschriften
  • Zahlungen mit Karte

Die Bank muss diese Dienste im selben Umfang anbieten wie ihren anderen Kunden. Die Zahl der Buchungen darf sie nicht begrenzen. Auch Onlinebanking gehört dazu, wenn sie es sonst anbietet.

Ein Dispo gehört nicht zum gesetzlichen Umfang. Die Bank darf ihn zusätzlich vereinbaren (§ 39 ZKG), muss aber nicht. Das Basiskonto kannst du auf Wunsch schon beim Antrag als Pfändungsschutzkonto führen lassen (§ 33 ZKG).

Wer Anspruch hat

Anspruch hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union. Das Gesetz nennt ausdrücklich:

  • Menschen ohne festen Wohnsitz
  • Asylsuchende
  • Menschen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können

Für Geschäftskonten gilt das Gesetz nicht. Wer als Selbstständiger ein Konto für sein Unternehmen braucht, hat keinen Anspruch aus dem ZKG, siehe Geschäftskonto für Selbstständige.

Wann die Bank ablehnen darf

Die Gründe stehen abschließend in den §§ 35 bis 37 ZKG. Andere zählen nicht, auch keine schlechte Schufa, kein niedriges Einkommen, keine Schulden.

AblehnungsgrundVoraussetzungParagraf
Vorhandenes KontoDu hast bereits ein Konto in Deutschland, das du tatsächlich nutzen kannst§ 35
StraftatVerurteilung in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen diese Bank, ihre Mitarbeiter oder Kunden§ 36
Frühere KündigungDieselbe Bank hat dir im letzten Jahr ein Basiskonto berechtigt gekündigt, wegen Zahlungsverzug oder wegen gesetzwidriger Nutzung§§ 36, 37
GeldwäscheDie Bank kann ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nicht erfüllen, etwa weil du dich nicht ausweisen kannst§ 36

Beim ersten Grund gibt es eine Ausnahme mit großer Wirkung: Ist dein bisheriges Konto gekündigt oder hat die Bank dir die Schließung angekündigt, darf eine andere Bank dich nicht mit Verweis darauf ablehnen. Genau in dieser Lage brauchen die meisten Menschen das Basiskonto.

Die Bank darf bei der Schufa nachfragen, ob du schon ein Konto hast. Widerspricht die Auskunft deinen Angaben im Antrag, darf sie sich aber nicht allein auf die Schufa verlassen.

So beantragst du ein Basiskonto

  1. Formular holen. Jede Bank muss dir das amtliche Antragsformular kostenlos geben und es auf ihrer Website bereitstellen (§ 33 Absatz 2 ZKG). Es ist in Anlage 3 zum Gesetz abgedruckt.
  2. Vollständig ausfüllen. Füllst du das Formular komplett aus, darf die Bank nicht behaupten, der Antrag sei unvollständig.
  3. Ausweis mitnehmen. Die Bank muss dich identifizieren. Pass, Personalausweis oder ein anerkanntes Ersatzpapier.
  4. Eingangsbestätigung verlangen. Die Bank muss dir den Eingang bestätigen und eine Kopie des Antrags geben (§ 31 Absatz 2 ZKG). Mit diesem Datum beginnt die Frist.
  5. Zehn Geschäftstage warten. Bis dahin muss die Bank dir den Vertrag anbieten oder schriftlich mit Gründen ablehnen.

Wenn die Bank ablehnt oder nicht reagiert

Lehnt die Bank ab, muss sie dir die Gründe in Textform nennen und dich auf zwei Wege hinweisen (§ 34 ZKG):

Verwaltungsverfahren bei der BaFin. Du kannst bei der Finanzaufsicht BaFin beantragen, dass sie die Bank zur Kontoeröffnung verpflichtet (§§ 48, 49 ZKG). Das geht auch, wenn die Bank nach zehn Geschäftstagen einfach nicht geantwortet hat oder das Konto nach Vertragsschluss nicht eröffnet. Das Antragsformular steht in Anlage 4 zum ZKG, die Bank muss es der Ablehnung beilegen. Für dich ist das Verfahren kostenlos.

Schlichtungsstelle. Alternativ kannst du dich an die Schlichtungsstelle wenden, die für die Bank zuständig ist. Beides gleichzeitig geht nicht: Läuft ein Schlichtungsverfahren oder eine Klage, ist der Antrag bei der BaFin unzulässig.

Hilfe beim Antrag bekommst du bei der Verbraucherzentrale und bei Schuldnerberatungsstellen.

Was ein Basiskonto kosten darf

Umsonst ist das Basiskonto meist nicht. Das Gesetz erlaubt ein Entgelt, verlangt aber, dass es angemessen ist (§ 41 ZKG). Maßstab sind die marktüblichen Preise und das Verhalten der typischen Kunden.

Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass eine Bank den Mehraufwand für Basiskonten nicht allein auf die Basiskontoinhaber abwälzen darf (Urteil vom 30. Juni 2020, XI ZR 119/19). Im entschiedenen Fall war das Basiskonto deutlich teurer als vergleichbare Konten derselben Bank. Das war unzulässig.

Für dich heißt das: Vergleiche den Preis des Basiskontos mit dem Standardkonto derselben Bank. Liegt er deutlich darüber, sprich die Bank an oder wende dich an die Verbraucherzentrale. Die Preise stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Einen Überblick über normale Kontopreise gibt der Girokonto-Vergleich.

Basiskonto oder normales Konto

Das Basiskonto ist der Weg, wenn dich keine Bank sonst nimmt. Es ist aber nicht immer die günstigste Lösung. Einige Banken eröffnen trotz Schufa-Eintrag ein normales Konto auf Guthabenbasis, oft zu besseren Preisen. Welche Möglichkeiten es gibt, beschreibt der Ratgeber Girokonto ohne Schufa.

Geht es dir darum, dein Einkommen vor einer Pfändung zu schützen, beantrage das Basiskonto direkt als P-Konto. Seit dem 1. Juli 2026 sind darauf monatlich 1.590 € geschützt.

Und wenn sich deine Lage gebessert hat, wechselst du einfach. Das Basiskonto kannst du wie jedes Konto kündigen und mit der Kontowechselhilfe zu einem normalen Konto umziehen.

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Häufige Fragen

Kann ich ein bestehendes Konto in ein Basiskonto umwandeln?

Das Gesetz sieht einen Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags vor, keinen Anspruch auf Umwandlung. Hast du schon ein nutzbares Konto, darf die Bank den Antrag sogar ablehnen. Kündigt dir deine Bank das bisherige Konto, kannst du bei ihr oder einer anderen Bank sofort ein Basiskonto beantragen.

Bekomme ich zum Basiskonto eine Karte?

Ja. Zahlungen mit Karte gehören zu den Diensten, die das Konto ermöglichen muss (§ 38 ZKG). Die Bank muss dir die Karte geben, die sie ihren anderen Kontokunden auch anbietet. Eine Kreditkarte mit Kreditrahmen gehört nicht dazu.

Darf die Bank ein Basiskonto wieder kündigen?

Nur aus Gründen, die § 42 ZKG abschließend aufzählt, etwa wenn du 24 Monate lang keine Zahlung ausgelöst hast, ein weiteres Konto in Deutschland eröffnet hast oder mit mehr als 100 € Entgelten über drei Monate im Rückstand bist. Die Frist beträgt dann mindestens zwei Monate. Die Kündigung muss den Grund nennen.

Gibt es das Basiskonto auch als Gemeinschaftskonto?

Der gesetzliche Anspruch gilt für jeden Verbraucher einzeln. Ein gemeinsames Konto kannst du mit der Bank vereinbaren, einen Anspruch darauf gibt das Gesetz nicht.

Muss ich für das Basiskonto einen Wohnsitz nachweisen?

Einen festen Wohnsitz brauchst du nicht, das Gesetz schließt Menschen ohne festen Wohnsitz ausdrücklich ein. Ausweisen musst du dich trotzdem, das verlangt das Geldwäschegesetz. Für Geflüchtete genügen dafür auch bestimmte Ersatzpapiere der Ausländerbehörde.

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