Ein Girokonto kannst du jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen, und die Bank darf dafür kein Entgelt verlangen. So steht es in § 675h BGB. Nur wenn im Vertrag eine Frist vereinbart ist, gilt sie, und sie darf höchstens einen Monat betragen. Eine Kündigung per Brief, über das Onlinebanking oder in der Filiale reicht. Kündige aber erst, wenn dein neues Konto läuft und alle Zahlungen umgezogen sind. Sonst platzen Lastschriften, und die Rücklastschrift kostet dich Gebühren beim Empfänger. Unten findest du die Reihenfolge und ein Musterschreiben.
Was das Gesetz regelt
§ 675h BGB gilt für jeden Zahlungsdiensterahmenvertrag, dazu gehört das Girokonto. Für dich als Kunde heißt das:
- Du kannst jederzeit kündigen. Eine vereinbarte Frist darf höchstens einen Monat lang sein.
- Die Kündigung selbst ist kostenlos. Die Bank darf kein Entgelt dafür vereinbaren.
- Kontoführungsgebühren zahlst du nur anteilig bis zum Ende des Vertrags. Hast du im Voraus bezahlt, etwa eine Jahresgebühr für die Karte, bekommst du den Rest anteilig zurück.
Die Bank dagegen muss bei einem unbefristeten Konto mindestens zwei Monate Frist einhalten, wenn sie dir ordentlich kündigt. Das hilft dir, falls sie dir kündigt und du ein neues Konto suchst.
Schritt für Schritt: in dieser Reihenfolge
- Neues Konto eröffnen. Warte, bis Karte und Zugangsdaten da sind und das Konto freigeschaltet ist. Günstige Angebote findest du auf der Girokonto-Seite.
- Zahlungen umziehen. Neue IBAN an Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen, Stromanbieter, Finanzamt und Familienkasse geben. Am einfachsten geht das mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe: Die neue Bank informiert die Zahlungspartner und überträgt Daueraufträge. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Girokonto wechseln.
- Einen Monat parallel laufen lassen. Manche Abbuchungen kommen nur quartalsweise oder einmal im Jahr, etwa Kfz-Versicherung oder Rundfunkbeitrag. Lass auf dem alten Konto einen kleinen Puffer und schau, was noch abgebucht wird.
- Dispo ausgleichen. Steht das Konto im Minus, zahl es zurück. Mit offenem Saldo schließt die Bank das Konto nicht, und der Dispo wird mit der Kündigung sofort fällig.
- Kontoauszüge sichern. Lade die Auszüge der letzten Jahre als PDF herunter. Nach der Schließung ist der Onlinezugang weg, und nachträglich angeforderte Auszüge kosten bei vielen Banken Geld.
- Freistellungsauftrag prüfen. Lag auf dem Konto ein Freistellungsauftrag, verteil ihn auf die neue Bank um. Mehr dazu im Ratgeber zum Freistellungsauftrag.
- Kündigen. Mit dem Musterschreiben unten, per Brief oder über das Onlinebanking.
- Karten vernichten. Zerschneide Girocard und Kreditkarte, sobald die Bank die Schließung bestätigt hat.
Musterschreiben
Setze deine Daten ein und unterschreibe von Hand. Bei einem Gemeinschaftskonto unterschreiben alle Kontoinhaber. Was dort sonst noch zu klären ist, steht im Ratgeber zum Gemeinschaftskonto.
Sonderfälle
Konto im Minus, Geld reicht nicht. Kündigst du, wird der ganze Dispo sofort fällig. Kannst du ihn nicht auf einmal zahlen, kündige noch nicht. Sprich mit der Bank über eine Ratenzahlung oder lös den Dispo mit einem günstigeren Ratenkredit ab. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zum Dispokredit.
P-Konto. Das Pfändungsschutzkonto kannst du ebenfalls kündigen. Den Schutz nimmst du aber nicht automatisch mit. Das neue Konto musst du wieder als P-Konto einrichten lassen. Laufen Pfändungen, sprich vorher mit der Schuldnerberatung, damit keine Lücke entsteht. Mehr dazu im Ratgeber zum P-Konto.
Die Bank will eine Gebühr für die Kündigung. Das ist unzulässig. Verweise auf § 675h Abs. 4 BGB und fordere den Betrag zurück. Hilft das nicht, kannst du dich an die Schlichtungsstelle deiner Bank oder an die Verbraucherzentrale wenden.
Eine Lastschrift kommt nach der Schließung. Sie geht dann mangels Konto zurück. Der Zahlungsempfänger meldet sich meist bei dir, oft mit Rücklastschriftgebühr. Gib ihm schnell die neue IBAN und frag, ob er die Gebühr erlässt, wenn du den Fehler sofort behebst.
Wenn die Bank dir kündigt
Auch die Bank kann ein Girokonto kündigen, bei einem Konto ohne feste Laufzeit mit mindestens zwei Monaten Frist, wenn die Bedingungen das vorsehen. Gründe muss sie bei einer ordentlichen Kündigung meist nicht nennen. Für Sparkassen gelten wegen ihres öffentlichen Auftrags strengere Regeln.
Nutze die zwei Monate. Eröffne sofort ein neues Konto und zieh deine Zahlungen um, am besten mit der Kontowechselhilfe. Lehnen andere Banken dich ab, etwa wegen eines negativen Schufa-Eintrags, hast du Anspruch auf ein Basiskonto. Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher anbietet, muss es dir mit wenigen Ausnahmen eröffnen. Wie das geht, steht im Ratgeber zum Basiskonto.
Was nach der Kündigung passiert
Die Bank schließt das Konto zum genannten Termin oder, ohne Termin, meist innerhalb weniger Tage. Sie verrechnet offene Entgelte und Zinsen, überweist das Restguthaben und schickt einen Abschluss mit dem letzten Kontoauszug. Heb diesen Abschluss auf, er ist dein Nachweis, dass das Konto sauber aufgelöst wurde.
Wenn du wegen hoher Gebühren kündigst, prüf vorher noch etwas anderes. Hat die Bank in den letzten Jahren Entgelte erhöht, ohne dass du zugestimmt hast, kannst du sie vielleicht zurückfordern. Das erklärt der Ratgeber Kontogebühren zurückfordern.
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Häufige Fragen
Kann ich ein Girokonto per E-Mail kündigen?
Das hängt von den Bedingungen deiner Bank ab. Viele Direktbanken bieten ein Kündigungsformular im Onlinebanking oder akzeptieren eine Nachricht über das Postfach. Wenn du sichergehen willst, schick die Kündigung zusätzlich per Post und heb den Beleg auf.
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein. Du kannst ohne Begründung kündigen. Manche Banken fragen im Formular nach dem Grund, die Antwort ist freiwillig.
Was passiert mit dem Tagesgeld- oder Unterkonto?
Verknüpfte Konten wie Tagesgeld oder Depot laufen oft über das Girokonto als Referenzkonto. Kündigst du nur das Girokonto, musst du dort ein neues Referenzkonto hinterlegen. Willst du alles schließen, nenne jedes Konto einzeln im Schreiben.
Wie kündige ich das Girokonto eines Verstorbenen?
Die Erben legen der Bank einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament und die Sterbeurkunde vor. Hatte jemand eine Vollmacht über den Tod hinaus, kann er oft schon vorher handeln. Die Bank löst das Konto dann auf und überweist das Guthaben nach Weisung der Erben.