Ein Girokonto für Kinder kannst du bei den meisten Banken ab Geburt eröffnen, sinnvoll im Alltag wird es meist ab etwa sieben Jahren. Dann ist das Kind beschränkt geschäftsfähig und kann mit einer Karte kleine Beträge selbst bezahlen. Eröffnen müssen das Konto die Eltern, bei gemeinsamem Sorgerecht beide. Ein Dispo ist ausgeschlossen, das Konto läuft nur auf Guthabenbasis. Viele Banken führen Kinder- und Jugendkonten kostenlos bis zum 18. Geburtstag. Welche Karte in welchem Alter passt und was ein Kind allein darf, zeigt die Übersicht unten.
Die Rechtslage kurz erklärt
Bis zum siebten Geburtstag ist ein Kind geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Es kann selbst keine Verträge schließen, alles läuft über die Eltern. Von sieben bis siebzehn ist es beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), es braucht für Verträge die Zustimmung der Eltern.
Das Konto selbst ist so ein Vertrag. Weil er dem Kind nicht nur Vorteile bringt (es können Gebühren anfallen), müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter zustimmen. Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten beide das Kind gemeinsam, deshalb fordert die Bank beide Unterschriften.
Der Taschengeldparagraf und was er für die Karte heißt
§ 110 BGB, der sogenannte Taschengeldparagraf, macht Käufe eines Minderjährigen wirksam, wenn er sie mit Geld bezahlt, das ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurde. Das klassische Beispiel ist das Comicheft vom Taschengeld.
Für das Konto bedeutet das: Überweist du dem Kind Taschengeld aufs Konto und erlaubt es die Karte, kann es damit im Rahmen des Guthabens einkaufen. Die Grenze liegt dort, wo die Eltern das Geld nicht mehr „zur freien Verfügung“ gegeben haben. Ein teures Smartphone vom angesparten Geburtstagsgeld ist nicht automatisch gedeckt. Solche Käufe können die Eltern im Zweifel rückgängig machen lassen.
Ein Abo oder ein Handyvertrag mit monatlichen Raten fällt nicht unter den Taschengeldparagrafen. Das Kind leistet dabei nicht sofort vollständig, sondern verpflichtet sich für die Zukunft. Dafür brauchen Minderjährige weiterhin die Zustimmung der Eltern.
Warum es keinen Dispo gibt
Ein Kredit für ein Kind braucht die Genehmigung des Familiengerichts. Das folgt aus § 1643 BGB, der auf die Regel für Kreditaufnahmen in § 1854 Nr. 2 BGB verweist. Kaum eine Bank beantragt so etwas für einen Dispo. Deshalb laufen Kinder- und Jugendkonten ohne Überziehungsrahmen, und die Karte funktioniert nur, solange Guthaben da ist.
Ganz ausgeschlossen ist ein Minus trotzdem nicht. Kontoführungsentgelte oder eine verspätet gebuchte Kartenzahlung können das Konto kurz unter null drücken. Seriöse Banken buchen bei Kinderkonten deshalb keine Gebühren oder gleichen solche Fälle ohne Zinsen aus. Frag vor der Eröffnung danach.
Welches Konto in welchem Alter
Die Grenzen setzt jede Bank selbst. Die folgende Tabelle zeigt die übliche Einteilung.
| Alter | Rechtlicher Status | Üblich bei Banken | Was das Kind selbst tun kann |
|---|---|---|---|
| 0 bis 6 | geschäftsunfähig | Sparkonto oder Tagesgeld, oft kein Girokonto | nichts, Eltern handeln |
| 7 bis 11 | beschränkt geschäftsfähig | Kinderkonto mit Debitkarte oder Girocard, oft mit Tageslimit | mit Karte zahlen, am Automaten abheben |
| 12 bis 17 | beschränkt geschäftsfähig | Jugendkonto mit App, Onlinebanking und Debitkarte | Überweisungen, Onlinekäufe im Rahmen des Guthabens |
| ab 18 | voll geschäftsfähig | Umstellung auf normales Konto, oft als Studenten- oder Azubikonto | alles, inklusive Dispo |
Für das reine Sparen ist ein Girokonto das falsche Werkzeug. Geldgeschenke von Oma oder das Kindergeld, das du zurücklegst, bringen auf einem Tagesgeldkonto oder in einem Depot mehr. Mehr dazu in den Ratgebern Tagesgeld für Kinder und Depot für Kinder.
Was du zur Eröffnung brauchst
- Ausweis beider Eltern
- Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes, ab 16 den Personalausweis des Kindes
- die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, die du mit der Geburt per Post bekommen hast
- bei alleinigem Sorgerecht einen Nachweis dazu, etwa den Gerichtsbeschluss oder die Negativbescheinigung des Jugendamts
Direktbanken eröffnen Kinderkonten oft per Video-Ident, und zwar erst für die Eltern, dann für das Kind. Das dauert länger als bei einem normalen Konto. Plane etwa zwei Wochen ein, bis die Karte da ist.
Typische Fehler
Das Konto an die Eltern-Bank binden, ohne zu vergleichen. Viele Filialbanken locken mit einem kostenlosen Jugendkonto und hoffen, dass das Kind mit 18 bleibt. Das ist in Ordnung, solange das Anschlusskonto dann auch günstig ist.
Die Umstellung mit 18 verschlafen. Die Bank schreibt kurz vor dem Geburtstag an und wandelt das Konto oft in ein normales Konto um. Wer dann nicht mehr in der Ausbildung oder im Studium ist, zahlt womöglich Kontoführungsgebühren. Wer studiert, schaut sich das Studentenkonto an.
Eigenes Geld auf das Kinderkonto parken. Das Guthaben gehört dem Kind. Wer eigenes Geld dort anlegt, um Steuern zu sparen, verschenkt es rechtlich. Ab 18 darf das Kind frei darüber verfügen.
Kein Freistellungsauftrag. Auf einem Girokonto fallen kaum Zinsen an. Liegen aber auf dem verknüpften Tagesgeld ein paar tausend Euro, zieht die Bank ohne Freistellungsauftrag Abgeltungsteuer ab, obwohl das Kind einen eigenen Sparerpauschbetrag hat.
Ab wann sich ein eigenes Konto für dein Kind lohnt
Braucht dein Kind regelmäßig selbst Geld, für Schulessen, Busticket oder Einkäufe mit Freunden, ist ein Girokonto mit Karte ab etwa zehn Jahren ein guter Schritt. Vorher reicht Bargeld im Portemonnaie und ein Sparkonto im Hintergrund. Ab zwölf, wenn das Kind online einkaufen will, bringt ein Jugendkonto mit App den größten Nutzen, weil das Kind jede Buchung selbst sieht.
Achte bei der Auswahl darauf, dass das Konto bis 18 ohne Gebühren läuft, dass du Limits setzen kannst und dass es später ohne Kontowechsel weitergeht. Einen Überblick über günstige Konten findest du auf der Girokonto-Seite.
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Häufige Fragen
Kann ein Elternteil allein ein Konto für das Kind eröffnen?
Nur, wenn er das alleinige Sorgerecht hat. Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten beide Eltern das Kind gemeinsam. Die Bank verlangt dann beide Unterschriften und beide Ausweise, oder eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils.
Dürfen Eltern Geld vom Konto des Kindes abheben?
Das Guthaben gehört dem Kind. Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter, sie dürfen es aber nur im Interesse des Kindes verwenden. Wer das Konto für eigene Ausgaben nutzt, kann dem Kind später zum Ersatz verpflichtet sein.
Muss das Kind Steuern auf Zinsen zahlen?
Ein Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Damit die Bank keine Abgeltungsteuer abzieht, erteilen die Eltern im Namen des Kindes einen Freistellungsauftrag. Bei höheren Zinserträgen kommt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt in Frage.
Bekommt ein Kind eine Kreditkarte?
Eine echte Kreditkarte mit Kreditrahmen nicht. Möglich sind Debitkarten, die direkt vom Guthaben abbuchen, und Prepaid-Karten. Beide funktionieren online und im Ausland, das Kind kann damit aber nicht ins Minus geraten.