Gemeinschaftskonto: Oder-Konto, Haftung, Steuern, Trennung

Ein gemeinsames Konto macht Miete und Einkauf einfacher. Es bindet euch aber auch finanziell aneinander, und zwar stärker, als die meisten beim Eröffnen denken.

Redaktion Kontenvergleich.net Stand: 6 Minuten Lesezeit

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto mit zwei oder mehr Inhabern. Fast immer ist es ein Oder-Konto: Jeder von euch darf allein Geld abheben, überweisen und die Karte nutzen, und jeder haftet für das ganze Minus. Das seltenere Und-Konto verlangt für jede Verfügung beide Unterschriften. Für den Alltag von Paaren und WGs ist das Oder-Konto die übliche Wahl, solange ihr euch einig seid. Wie ihr es einrichtet, was bei Streit, Schulden oder Tod gilt und wann ein zweites Einzelkonto die bessere Lösung ist, steht unten.

Oder-Konto und Und-Konto im Vergleich

Den Unterschied merkt ihr erst, wenn es schwierig wird. Solange alles läuft, fühlen sich beide Varianten gleich an.

Oder-KontoUnd-Konto
Wer darf verfügenjeder alleinnur beide gemeinsam
Karte und Onlinebankingfür jeden Inhabereingeschränkt, oft ohne Karte
Haftung für Minusjeder für den ganzen Betragjeder für den ganzen Betrag
Typischer EinsatzPaare, Haushaltskonto, WGErbengemeinschaft, Vereinsgeld, Mietkaution
Bei Streitjeder kann das Konto leerräumenKonto ist blockiert, bis ihr euch einigt

Die Haftung ist in beiden Fällen gleich. Ihr seid Gesamtschuldner, die Bank kann den vollen Dispo von dem verlangen, bei dem sie am ehesten Geld sieht. Wie ihr das untereinander ausgleicht, ist dann eure Sache.

So eröffnet ihr ein Gemeinschaftskonto

  1. Kontomodell wählen. Klärt vorher, ob ihr ein reines Haushaltskonto wollt, auf das beide monatlich einen festen Betrag überweisen, oder ob alle Gehälter dort landen sollen. Für ein Haushaltskonto reicht ein kostenloses Konto ohne Geldeingangspflicht. Hilfreich dafür ist unser Überblick zum kostenlosen Girokonto ohne Bedingungen.
  2. Bank prüfen. Nicht jede Bank bietet Gemeinschaftskonten an, bei einigen Direktbanken geht es nur für Paare, die zusammen wohnen. Filialbanken eröffnen es fast immer.
  3. Legitimation. Beide Inhaber weisen sich aus, per Video-Ident, Post-Ident oder in der Filiale. Beide unterschreiben den Kontovertrag.
  4. Dispo absprechen. Die Bank prüft bei einem Dispo die Schufa beider Inhaber. Wer einen Dispo nicht braucht, lässt ihn weg oder setzt ihn niedrig an.
  5. Daueraufträge einrichten. Legt fest, wer wann wie viel überweist. Ein fester Termin kurz nach dem Gehaltseingang verhindert, dass die Miete am Monatsanfang ins Minus rutscht.

Wer haftet für den Dispo?

Beide, jeder in voller Höhe. Das ist der Punkt, den Paare am häufigsten unterschätzen. Zieht einer von euch das Konto mit einer Urlaubsbuchung ins Minus, kann die Bank die Rückzahlung vom anderen verlangen, auch wenn er von der Buchung nichts wusste. Der Dispo wird zudem bei beiden in der Schufa sichtbar, sofern die Bank ihn meldet.

Deshalb gilt: Legt den Dispo für ein Gemeinschaftskonto so niedrig an, wie es geht. Was eine dauerhafte Überziehung kostet, zeigt der Ratgeber zum Dispokredit.

Wenn einer von euch Schulden hat

Pfändet ein Gläubiger das Gemeinschaftskonto wegen der Schulden eines Inhabers, trifft das zunächst das ganze Guthaben. Seit 2021 gibt es dafür eine eigene Regel in § 850l ZPO. Die Bank darf nach Zustellung des Beschlusses einen Monat lang nichts an den Gläubiger auszahlen. In dieser Zeit kann jeder Kontoinhaber verlangen, dass sein Kopfteil des Guthabens auf ein Einzelkonto übertragen wird. Die Zustimmung des anderen braucht er dafür nicht.

Den Schutz eines Pfändungsschutzkontos bekommt nur, wessen Geld auf einem eigenen Einzelkonto liegt. Genau dafür ist die Übertragung gedacht: Das Einzelkonto lässt sich dann als P-Konto führen. Mehr dazu im Ratgeber zum P-Konto.

Freistellungsauftrag und Steuern

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner möglich. Unverheiratete Paare, Geschwister oder WGs können für ein Gemeinschaftskonto keinen Freistellungsauftrag erteilen. Die Bank führt dann Abgeltungsteuer auf die Zinsen ab, und jeder holt sich seinen Anteil über die Steuererklärung zurück. Bei einem Girokonto mit wenig oder gar keinen Zinsen spielt das kaum eine Rolle, bei einem gemeinsamen Tagesgeldkonto schon. Wie der Auftrag funktioniert, erklärt der Ratgeber zum Freistellungsauftrag.

Ein zweites Thema ist die Schenkungsteuer. Zahlt ein Partner deutlich mehr ein, als er für den gemeinsamen Haushalt beiträgt, und können beide frei darüber verfügen, kann das Finanzamt darin eine Schenkung sehen. Für Ehepaare ist der Freibetrag hoch genug, dass das selten Folgen hat. Unverheiratete Paare haben einen viel kleineren Freibetrag. Wer größere Summen auf ein gemeinsames Konto legt, etwa einen Erlös aus einem Wohnungsverkauf, sollte vorher mit einer Steuerberatung sprechen.

Trennung: So löst ihr das Konto auf

Bei einem Oder-Konto kann jeder von euch sofort die Einzelverfügung widerrufen. Ab dann läuft jede Überweisung nur noch mit beiden Unterschriften. Das schützt davor, dass einer das Konto leerräumt oder den Dispo ausreizt.

Danach geht ihr so vor:

  • Neues Einzelkonto für jeden eröffnen, falls noch nicht vorhanden.
  • Daueraufträge, Lastschriften und Gehaltseingänge umziehen. Die Kontowechselhilfe der Bank übernimmt das auf Wunsch.
  • Das Minus ausgleichen, sonst lässt die Bank das Konto nicht schließen.
  • Das Guthaben nach eurer Absprache aufteilen. Ohne Absprache gilt meist Hälfte-Hälfte.
  • Beide unterschreiben die Kündigung.

Wie ein Kündigungsschreiben aussieht, steht im Ratgeber Girokonto kündigen.

Was passiert, wenn ein Kontoinhaber stirbt?

Das Oder-Konto läuft weiter. Der überlebende Partner kann weiter verfügen, die Bank sperrt es in der Regel nicht. Der Anteil des Verstorbenen am Guthaben gehört aber zum Nachlass. Sind neben dem Partner noch Kinder oder andere Erben da, steht ihnen ihr Teil zu, und sie treten als Mitinhaber an die Stelle des Verstorbenen. Hebt der Partner in dieser Lage alles ab, kann das später Ärger mit den Erben geben.

Beim Und-Konto ist es anders. Hier braucht der überlebende Inhaber für jede Verfügung die Zustimmung der Erben, bis ein Erbschein vorliegt oder sich alle geeinigt haben.

Für wen sich ein Gemeinschaftskonto rechnet

Das Modell „drei Konten“ hat sich für viele Paare bewährt. Jeder behält sein Gehaltskonto, und auf ein gemeinsames Haushaltskonto fließt ein fester Betrag für Miete, Strom und Einkauf. So bleibt die Haftung auf das Haushaltskonto begrenzt, und keiner muss seine privaten Ausgaben rechtfertigen.

Ein einziges Gemeinschaftskonto für alles passt eher zu Paaren, die verheiratet sind oder es werden wollen, ähnlich verdienen und ohnehin alle Ausgaben gemeinsam planen. Für WGs reicht fast immer ein schlankes Haushaltskonto ohne Dispo. Wenn nur einer von euch eine Rechnung für den anderen zahlen soll, genügt eine Kontovollmacht, und niemand haftet für fremde Schulden.

Achtet bei der Auswahl darauf, ob die zweite Karte extra kostet und ob das Konto ohne Mindestgeldeingang auskommt. Mit dem Kontokosten-Rechner seht ihr, was ein Modell im Jahr wirklich kostet.

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Häufige Fragen

Kann ich ein bestehendes Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Bei vielen Banken ja, der zweite Kontoinhaber unterschreibt dann einen Zusatzvertrag und muss sich legitimieren. Manche Direktbanken bieten das nicht an, dort eröffnet ihr ein neues Konto. Die alte IBAN bleibt bei einer Umwandlung meist erhalten.

Brauchen wir für ein Gemeinschaftskonto zwei Girokartenverträge?

Jeder Kontoinhaber bekommt in der Regel eine eigene Karte mit eigener PIN. Ob die zweite Karte extra kostet, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis. Genau hier unterscheiden sich die Angebote, deshalb lohnt der Blick in die Liste auf der Girokonto-Seite.

Kann ein Kontoinhaber den anderen vom Konto ausschließen?

Beim Oder-Konto kann jeder die Einzelverfügungsbefugnis widerrufen. Danach dürfen beide nur noch gemeinsam verfügen, das Konto wird faktisch zum Und-Konto. Einseitig löschen lässt sich der Partner nicht, dafür braucht es die Zustimmung beider.

Ist ein Gemeinschaftskonto auch für Eltern und erwachsene Kinder sinnvoll?

Manchmal, etwa wenn ein Kind die Rechnungen der alten Eltern bezahlt. Oft passt eine Kontovollmacht besser: Das Kind kann dann handeln, wird aber nicht Mitinhaber des Guthabens und haftet nicht für einen Dispo.

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