Girokonto wechseln: Kontowechselhilfe Schritt für Schritt

Die neue Bank muss dir beim Umzug helfen, so steht es im Zahlungskontengesetz. Mit der Kontowechselhilfe ist der Wechsel nach rund zwölf Geschäftstagen erledigt.

Redaktion Kontenvergleich.net Stand: 5 Minuten Lesezeit

Ein Girokonto zu wechseln dauert mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe höchstens zwölf Geschäftstage, also knapp drei Wochen. Du eröffnest das neue Konto, unterschreibst bei der neuen Bank eine Ermächtigung, und die Banken übertragen Daueraufträge, stellen Lastschriften um und informieren deinen Arbeitgeber und die Firmen, die bei dir abbuchen. Rechtsgrundlage sind die §§ 20 bis 26 des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Deine Aufgabe ist vor allem, die Liste am Ende zu prüfen und das alte Konto nicht zu früh zu schließen.

Warum sich der Wechsel rechnet

Wer ein Konto für 5 € im Monat hat und zu einem kostenlosen Konto wechselt, spart 60 € im Jahr. Nach zehn Jahren sind das 600 €, für einen Nachmittag Arbeit. Dazu kommen oft teurere Posten wie Girocard, beleghafte Buchungen oder Kontoauszüge per Post.

Rechne deinen eigenen Fall mit dem Kontokosten-Rechner durch. Welches Konto zu dir passt, zeigt der Girokonto-Vergleich.

Die Fristen der Kontowechselhilfe

Das Gesetz schreibt jeder Bank genaue Fristen vor. Sie laufen in Geschäftstagen, also ohne Wochenenden und Feiertage.

Schritt Wer Frist Grundlage
Ermächtigung abgeben du jederzeit § 21 ZKG
Alte Bank anfragen neue Bank 2 Geschäftstage § 22 ZKG
Liste der Daueraufträge, Lastschriften und Eingänge der letzten 13 Monate schicken alte Bank 5 Geschäftstage § 23 ZKG
Daueraufträge einrichten, Zahler und Empfänger informieren neue Bank 5 Geschäftstage § 24 ZKG

Zusammen sind das zwölf Geschäftstage, also etwa zweieinhalb Kalenderwochen. Die neue Bank darf Daueraufträge und Lastschriften frühestens ab dem sechsten Geschäftstag nach Erhalt der Liste über das neue Konto laufen lassen (§ 24 Absatz 3 ZKG). Ab dann bist du technisch umgezogen. Bis alle Firmen die neue IBAN auch wirklich verwenden, vergehen erfahrungsgemäß noch ein bis zwei Abrechnungszyklen.

Schritt für Schritt zum neuen Konto

1. Neues Konto eröffnen

Eröffne das neue Konto zuerst und warte, bis Zugangsdaten und Karte da sind. Das alte Konto bleibt in dieser Zeit ganz normal in Betrieb.

2. Ermächtigung erteilen

Die Ermächtigung ist ein Formular der neuen Bank, bei den meisten Banken im Onlinebanking. Dort legst du fest:

  • welche Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungseingänge umziehen sollen,
  • ab welchem Datum die alte Bank keine Lastschriften mehr einlöst und keine Daueraufträge mehr ausführt,
  • ab wann das neue Konto sie übernimmt,
  • ob und wann das alte Konto geschlossen und der Restbetrag überwiesen wird.

Viele Banken nutzen für den digitalen Wechsel einen Dienstleister. Dann meldest du dich einmalig mit den Zugangsdaten des alten Kontos an, und das System liest die Umsätze selbst aus. Das ist bequem, aber nicht Pflicht. Das Papierformular nach Anlage 1 zum ZKG führt zum gleichen Ergebnis.

3. Liste prüfen

Die neue Bank schickt dir eine Übersicht, wen sie anschreiben will. Hier liegt die eigentliche Arbeit. Die Liste stammt aus den Umsätzen der letzten 13 Monate, und da stehen auch Dinge drin, die du längst gekündigt hast. Streich alles, was nicht mehr läuft. Füg hinzu, was fehlt.

4. Übergangszeit überbrücken

Lass etwas Geld auf dem alten Konto, bis der letzte Monat sauber gelaufen ist. Eine Lastschrift, die auf ein leeres oder geschlossenes Konto trifft, platzt. Dann schickt der Händler Mahngebühren, und die Rücklastschrift kostet oft zusätzlich.

Ein Beispiel: Du stellst am 3. März die Ermächtigung aus. Die neue Bank ist am 20. März mit ihren Schritten durch. Dein Stromanbieter bucht am 1. April ab, hat die neue IBAN aber noch nicht eingepflegt. Wäre das alte Konto am 31. März geschlossen, platzt die Lastschrift. Lässt du es bis Ende April offen, läuft alles glatt.

5. Altes Konto schließen

Schließe das alte Konto frühestens nach dem ersten vollständigen Monat, in dem keine Zahlung mehr darauf eingegangen ist. Die Kontowechselhilfe kann das Konto zu einem Datum deiner Wahl schließen. Die Bank schließt es aber nur, wenn es ausgeglichen ist. Das Schließen selbst darf nichts kosten.

Typische Stolperfallen

Der Arbeitgeber ist schneller als gedacht, oder langsamer. Die Lohnabrechnung wird meist Mitte des Monats erstellt. Meldet die Bank die neue IBAN erst danach, kommt das Gehalt noch einmal aufs alte Konto. Sag in der Personalabteilung selbst Bescheid, das kostet eine Mail.

Die Bedingung des neuen Kontos greift noch nicht. Viele kostenlose Konten verlangen einen monatlichen Geldeingang. Solange das Gehalt noch auf dem alten Konto landet, erfüllst du die Bedingung nicht. Frag nach, ob die Bank am Anfang eine Schonfrist gibt.

Dispo auf dem alten Konto. Solange das alte Konto im Minus steht, lässt es sich nicht schließen. Und die neue Bank räumt dir nicht automatisch denselben Rahmen ein. Wer dauerhaft im Dispo ist, sollte das vor dem Wechsel regeln, siehe Dispokredit ablösen.

Karten und Wallets. Apple Pay, Google Pay und hinterlegte Karten bei Onlineshops laufen über die Karte, nicht über die IBAN. Die musst du selbst tauschen.

Pfändungsschutz. Führst du das alte Konto als P-Konto, musst du den Pfändungsschutz für das neue Konto neu verlangen und Bescheinigungen für höhere Freibeträge dort erneut vorlegen. Du darfst nur ein P-Konto haben, also stimm den Zeitpunkt genau ab. Details im Ratgeber zum P-Konto.

Wann du lieber zwei Konten behältst

Manchmal ist der Wechsel gar nicht nötig. Bleibt das alte Konto günstig und bietet etwas, das die Direktbank nicht kann, zum Beispiel Bargeld einzahlen in der Filiale, führst du es als Zweitkonto weiter. Dann ziehst du nur Gehalt und die wichtigsten Lastschriften um und behältst das alte für den Rest.

Wer dagegen für ein altes Konto zahlt, das er kaum nutzt, sollte es schließen. Ein ungenutztes Konto mit Kontoführungsgebühr ist das teuerste Konto überhaupt.

Und falls die alte Bank gerade die Preise erhöht hat: Prüfe vor dem Wechsel, ob du dort zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern kannst. Das klärt der Ratgeber Kontogebühren zurückfordern.

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Häufige Fragen

Kostet die Kontowechselhilfe etwas?

Die Liste deiner Daueraufträge und Lastschriften und das Schließen des alten Kontos darf keine Bank berechnen (§ 26 ZKG). Für andere Teile dürfte sie ein angemessenes Entgelt vereinbaren. In der Praxis bieten die Banken den Wechselservice kostenlos an, weil sie neue Kunden gewinnen wollen.

Gilt die Kontowechselhilfe auch für ein Gemeinschaftskonto?

Ja, aber alle Kontoinhaber müssen die Ermächtigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, darf die Bank den Wechsel nicht anstoßen. Mehr zum Thema im Ratgeber Gemeinschaftskonto.

Kann ich zu einer Bank im Ausland wechseln?

Die gesetzliche Kontowechselhilfe gilt nur, wenn beide Banken in Deutschland sitzen und beide Konten in derselben Währung geführt werden. Wechselst du zu einer Bank im EU-Ausland, musst du selbst umstellen. Die alte Bank muss dir auf Wunsch aber eine Liste deiner Daueraufträge und Lastschriften geben.

Was passiert mit dem Dispo auf dem alten Konto?

Das alte Konto lässt sich nur schließen, wenn es ausgeglichen ist. Steht es im Minus, musst du den Betrag zuerst zurückzahlen. Das neue Konto bekommt einen eigenen Dispo, sofern die neue Bank ihn nach der Schufa-Prüfung einräumt.

Muss ich das alte Konto sofort kündigen?

Nein. Du kannst in der Ermächtigung festlegen, dass das alte Konto zu einem bestimmten Datum geschlossen wird, oder es vorerst weiterlaufen lassen. Wie du später sauber kündigst, steht im Ratgeber Girokonto kündigen.

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