Depot für Kinder: Juniordepot, Steuern, Eigentum

Ein Juniordepot läuft auf den Namen deines Kindes. Das spart Steuern, aber das Geld gehört dann dem Kind, und ab dem 18. Geburtstag entscheidet es allein darüber.

Redaktion Kontenvergleich.net Stand: 4 Minuten Lesezeit

Ein Depot für Kinder, oft Junior- oder Kinderdepot genannt, ist ein normales Wertpapierdepot, das auf den Namen deines Kindes läuft. Die Eltern eröffnen und verwalten es, meist beide gemeinsam. Der Vorteil: Das Kind hat eigene Steuerfreibeträge, sodass Erträge bis zu einer Höhe, die ein Sparplan kaum erreicht, steuerfrei bleiben. Der Haken: Jeder Euro auf diesem Depot ist eine Schenkung an das Kind. Du kannst ihn nicht einfach zurückholen, und mit 18 verfügt das Kind allein darüber. Bevor du eröffnest, solltest du deshalb klären, ob du das willst.

Kinderdepot oder Depot auf deinen Namen

Das ist die erste Entscheidung, und sie ist wichtiger als die Wahl der Bank.

Depot auf den Namen des Kindes Depot auf deinen Namen
Wem gehört das Geld dem Kind, endgültig dir
Wer entscheidet ab 18 das Kind allein du
Wessen Freibeträge gelten die des Kindes deine
Rückholen für eigene Zwecke nicht erlaubt jederzeit
Wirkung auf BAföG zählt als Vermögen des Kindes zählt nicht beim Kind
Wirkung auf Familienversicherung Erträge können zählen keine

Eltern, die das Geld später an Bedingungen knüpfen wollen, etwa an eine Ausbildung, führen es lieber auf eigenen Namen und verschenken es später. Eltern, die vor allem Steuern sparen wollen und sicher sind, dass das Geld dem Kind gehören soll, wählen das Kinderdepot.

Steuern: welche Freibeträge dein Kind hat

Ein Kind ist ein eigener Steuerpflichtiger. Es hat den Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Stellt ihr als Eltern im Namen des Kindes einen Freistellungsauftrag über diesen Betrag, zieht die Bank bis dahin keine Steuer ab.

Liegen die Erträge darüber, hilft eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Die beantragt ihr beim Finanzamt, wenn das Kind außer den Kapitalerträgen kaum Einkünfte hat. Dann bleiben Erträge zusätzlich bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre. Bei einem normalen Sparplan wird das erst nach vielen Jahren nötig.

Den Freistellungsauftrag erklärt der Ratgeber zum Freistellungsauftrag. Wie Kapitalerträge allgemein besteuert werden, steht unter Steuern auf Aktien und ETFs.

Familienversicherung: die Grenze, an die kaum jemand denkt

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern kostenlos mitversichert, solange ihr Gesamteinkommen eine Grenze nicht übersteigt. 2026 liegt sie bei 565 € im Monat. Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags zählen dazu.

Hat das Kind zusätzlich einen Minijob oder eine Ausbildungsvergütung, rechnet die Krankenkasse alles zusammen. Frag im Zweifel bei der Kasse nach, bevor du verkaufst.

So eröffnest du ein Kinderdepot

  1. Anbieter wählen. Nicht jede Bank bietet Juniordepots an. Achte auf die gleichen Punkte wie bei deinem eigenen Depot, vor allem auf die Kosten kleiner Sparplanraten. Welche Anbieter günstig sind, zeigt die Liste auf der Depot-Seite.
  2. Unterlagen bereitlegen. Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes, die Steuer-ID des Kindes (sie kam nach der Geburt per Post) und die Ausweise beider Eltern.
  3. Beide Eltern legitimieren sich. Bei gemeinsamem Sorgerecht verlangen die meisten Banken die Unterschrift und Identifizierung beider. Alleinerziehende weisen das alleinige Sorgerecht nach.
  4. Freistellungsauftrag im Namen des Kindes erteilen. Über 1.000 €, sofern das Kind keine anderen Konten mit Zinsen hat.
  5. Sparplan einrichten. Wie das geht und worauf du bei der ETF-Auswahl achtest, steht im Ratgeber zum ETF-Sparplan.

Frühstart-Rente: was geplant ist

Die Bundesregierung plant eine staatliche Einzahlung für Kinder. Nach dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat, soll der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 € im Monat in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Starten soll die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend für 2026. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Das Geld ist nach dem Entwurf für das Alter gedacht und grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag verfügbar. Eltern sollen freiwillig bis zu 6.840 € im Jahr dazu einzahlen können. Das ist ein anderes Produkt als ein Kinderdepot: Über ein Juniordepot verfügt das Kind ab 18, über die Frühstart-Rente erst im Rentenalter. Stand September 2026 ist das Gesetz noch nicht vom Bundestag verabschiedet, Einzelheiten können sich ändern. Die Eckpunkte stehen beim Bundesfinanzministerium.

Tagesgeld oder Depot fürs Kind

Ein Depot passt, wenn das Geld lange liegen bleibt, also zehn Jahre oder mehr. Für Geld, das in wenigen Jahren gebraucht wird, etwa für den Führerschein, ist ein Tagesgeldkonto die ruhigere Wahl. Wie das geht, beschreibt der Ratgeber Tagesgeld für Kinder. Viele Familien kombinieren beides: einen Sparplan für das langfristige Geld und ein Tagesgeldkonto für das, was bald gebraucht wird.

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Häufige Fragen

Können Großeltern in das Depot einzahlen?

Ja, jeder kann auf das Verrechnungskonto des Kinderdepots überweisen. Das ist eine Schenkung an das Kind. Großeltern haben gegenüber Enkeln einen Freibetrag von 200.000 € in zehn Jahren, Beträge in dieser Größenordnung kommen bei Sparplänen selten zusammen.

Was passiert mit dem Depot am 18. Geburtstag?

Die Vertretungsmacht der Eltern endet. Die Bank wandelt das Depot meist in ein normales Depot um und bittet das Kind, sich selbst zu legitimieren und neue Bedingungen anzunehmen. Ab dann entscheidet das Kind allein, auch über einen Verkauf.

Brauche ich für ein Kinderdepot die Zustimmung des Familiengerichts?

Für Kauf und Verkauf von Aktien und ETFs mit dem Geld des Kindes in der Regel nicht. Anders kann es bei Kreditgeschäften, Termingeschäften oder dem Einstieg in ein Erwerbsgeschäft aussehen. Solche Geschäfte bieten Juniordepots aber ohnehin nicht an.

Zählt das Kinderdepot beim BAföG?

Ja. Das Depot gehört dem Kind, BAföG rechnet eigenes Vermögen des Auszubildenden oberhalb eines Freibetrags an. Liegt das Depot später über diesem Freibetrag, verringert sich die Förderung. Das solltest du bedenken, wenn ein Studium absehbar ist.

Kann ich statt eines Kinderdepots ein Depot auf meinen Namen für das Kind führen?

Ja. Dann bleibt das Geld deins, du behältst die Kontrolle und kannst später entscheiden, wann du es verschenkst. Die Erträge versteuerst aber du, mit deinem Freibetrag. Viele Eltern mischen beides.

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