Gewinne aus Aktien, ETFs und Fonds versteuerst du in Deutschland mit der Abgeltungsteuer: 25 % auf den Gewinn, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es knapp 28 %. Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr (Paare 2.000 €) bleiben steuerfrei. Verluste verrechnet die Bank automatisch mit Gewinnen, allerdings in zwei getrennten Töpfen: Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen. Bei Fonds und ETFs bleibt über die Teilfreistellung ein Teil der Erträge steuerfrei, bei Aktien-ETFs 30 %. Liegt das Depot bei einer deutschen Bank, führt sie das alles ab, du musst dich um nichts kümmern.
Was besteuert wird
Unter die Abgeltungsteuer fallen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG:
- Dividenden aus Aktien, bei Zahlung
- Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen und Zertifikaten, egal wie lange du sie gehalten hast
- Ausschüttungen von Fonds und ETFs
- Vorabpauschalen bei thesaurierenden Fonds
- Zinsen, auch vom Tagesgeldkonto
Steuerfrei sind nur Kursgewinne aus Aktien, die du vor 2009 gekauft hast. Für Fondsanteile aus dieser Zeit gilt ein eigener Bestandsschutz mit Freibetrag.
Steuersatz mit Soli und Kirchensteuer
Bist du Kirchenmitglied, senkt die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer leicht, weil sie als Sonderausgabe gilt. Die Bank rechnet mit folgender Formel: Abgeltungsteuer = Kapitalertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz als Dezimalzahl). Bei 9 % Kirchensteuer also Ertrag ÷ 4,09.
| ohne Kirchensteuer | 8 % Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) | 9 % Kirchensteuer (übrige Länder) | |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25,00 % | 24,51 % | 24,45 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,375 % | 1,348 % | 1,345 % |
| Kirchensteuer | 0 % | 1,961 % | 2,200 % |
| Gesamt | 26,375 % | 27,82 % | 27,99 % |
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann mit deinem niedrigeren Satz und erstattet die Differenz.
Der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag
Die ersten 1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank das berücksichtigt, erteilst du einen Freistellungsauftrag. Hast du Konten bei mehreren Banken, teilst du den Betrag auf. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zum Freistellungsauftrag. Werbungskosten wie Depotgebühren kannst du neben dem Freibetrag nicht zusätzlich absetzen.
Verlusttöpfe: Aktien und Sonstige
Jede deutsche Bank führt für dich zwei Verlustverrechnungstöpfe.
Aktienverlusttopf. Hier landen Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Sie dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Nicht mit Dividenden, nicht mit Zinsen und nicht mit Gewinnen aus ETFs. Ob diese Beschränkung verfassungsgemäß ist, prüft das Bundesverfassungsgericht seit 2021 (Az. 2 BvL 3/21). Bis zu einer Entscheidung gilt die Regel.
Allgemeiner Verlusttopf. Hier landen alle übrigen Verluste: aus ETFs und Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Optionsscheinen und anderen Termingeschäften. Sie werden mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnet, auch mit Aktiengewinnen. Die frühere Grenze von 20.000 € im Jahr für Verluste aus Termingeschäften hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft, rückwirkend für alle offenen Fälle.
Die Bank verrechnet laufend. Verluste, die im Jahr übrig bleiben, trägt sie ins nächste Jahr vor.
Verlustbescheinigung: Verluste über Banken hinweg nutzen
Die Verlusttöpfe gelten nur innerhalb einer Bank. Hast du Verluste bei Bank A und Gewinne bei Bank B, verrechnet keine der beiden das automatisch.
Dafür gibt es die Verlustbescheinigung. Beantrage sie bei der Bank mit den Verlusten, und zwar bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres (§ 43a Abs. 3 EStG). Der Antrag ist unwiderruflich. Die Bank schließt dann den Verlusttopf, stellt dir die Bescheinigung aus und fängt im neuen Jahr bei null an. Die Verluste trägst du in der Steuererklärung in die Anlage KAP ein, das Finanzamt verrechnet sie mit den Gewinnen der anderen Bank und erstattet zu viel gezahlte Steuer.
Verpasst du die Frist, bleibt der Verlust im Topf der Bank und wird dort ins nächste Jahr vorgetragen. Er geht also nicht verloren. Du kannst ihn nur später nutzen.
Ziehst du mit dem ganzen Depot um, kann die alte Bank den Verlusttopf auch direkt an die neue übermitteln. Das beschreibt der Ratgeber Depot wechseln.
Teilfreistellung bei Fonds und ETFs
Fonds zahlen auf Dividenden aus Deutschland schon auf Fondsebene Steuern. Zum Ausgleich ist bei dir ein Teil der Erträge steuerfrei (§ 20 InvStG). Die Höhe hängt davon ab, wie viel der Fonds laut Anlagebedingungen mindestens in Aktien oder Immobilien investiert.
| Fondsart | Voraussetzung | steuerfrei |
|---|---|---|
| Aktienfonds | mindestens 51 % Aktien | 30 % |
| Mischfonds | mindestens 25 % Aktien | 15 % |
| Immobilienfonds | mindestens 51 % Immobilien | 60 % |
| Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt | mindestens 51 % Auslandsimmobilien | 80 % |
| sonstige Fonds, etwa Anleihe-ETFs | keine | 0 % |
Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne. Sie gilt umgekehrt auch für Verluste: Von einem Verlust von 1.000 € mit einem Aktien-ETF sind nur 700 € verrechenbar. Mehr zur jährlichen Besteuerung thesaurierender Fonds steht im Ratgeber Vorabpauschale.
Ausländische Dividenden und Quellensteuer
Viele Staaten ziehen auf Dividenden eine eigene Quellensteuer ab, bevor das Geld in deinem Depot ankommt. Eine deutsche Bank rechnet diese Steuer auf die Abgeltungsteuer an, meist bis zu 15 % der Dividende, je nach Doppelbesteuerungsabkommen. Was der andere Staat darüber hinaus einbehalten hat, bekommst du nur über einen Erstattungsantrag bei dessen Steuerbehörde zurück. Das ist bei kleinen Beträgen oft mehr Aufwand, als es bringt.
Bei ETFs mit Sitz in Irland oder Luxemburg läuft die Quellensteuer auf Fondsebene. Du siehst sie nicht und kannst sie nicht anrechnen.
Wann du eine Steuererklärung brauchst
| Situation | Anlage KAP nötig? |
|---|---|
| ein deutsches Depot, Freibetrag passt | nein |
| Verluste bei Bank A, Gewinne bei Bank B | ja, mit Verlustbescheinigung |
| Freibetrag bei einer Bank nicht ausgeschöpft, bei einer anderen Steuer gezahlt | ja, lohnt sich |
| persönlicher Steuersatz unter 25 % | ja, Günstigerprüfung |
| Depot bei ausländischem Broker ohne deutschen Steuerabzug | ja, Pflicht |
| Kirchensteuer wegen Sperrvermerk nicht abgezogen | ja, Pflicht |
Welche Depots die Steuer für dich in Deutschland abführen, siehst du in der Liste auf der Depot-Seite. Dieser Artikel erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung für deinen Einzelfall.
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Häufige Fragen
Muss ich Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?
Bei einem Depot in Deutschland meist nicht, die Abgeltungsteuer ist dann abgegolten. Die Anlage KAP lohnt sich trotzdem, wenn du Verluste zwischen Banken verrechnen willst, deinen Freibetrag nicht ausgeschöpft hast oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Steuerabzug ist sie Pflicht.
Sind Aktien nach einer Haltedauer steuerfrei?
Nur Aktien, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast. Für alles, was danach gekauft wurde, gilt die Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer. Über eine Wiedereinführung einer Spekulationsfrist wird politisch immer wieder gesprochen, beschlossen ist sie nicht.
Wie werden Aktien versteuert, die ich geschenkt oder geerbt bekommen habe?
Du übernimmst die Anschaffungsdaten des Schenkers oder Erblassers. Verkaufst du später, zählt der Gewinn seit dessen Kauf. Die Bank bekommt die Daten beim Übertrag mitgeteilt. Schenkung- und Erbschaftsteuer sind davon getrennt zu betrachten.
Zahle ich auf ETF-Sparpläne jedes Jahr Steuern?
Bei thesaurierenden ETFs fällt jährlich die Vorabpauschale an, bei ausschüttenden die Steuer auf die Ausschüttungen. Beides deckt zunächst dein Freibetrag. Wie die Vorabpauschale berechnet wird, erklärt der Ratgeber Vorabpauschale.
Wird auf die Abgeltungsteuer noch Soli erhoben, obwohl er für die meisten abgeschafft ist?
Ja. Die Freigrenzen, durch die die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr zahlen, gelten für die Einkommensteuer. Auf die Abgeltungsteuer zieht die Bank weiter 5,5 % Soli ab. Liegt deine Einkommensteuer unter der Freigrenze, bekommst du ihn über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zurück.