Du darfst einen Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne Kündigungsfrist und ohne Zustimmung der Bank (§ 500 Absatz 2 BGB). Für diese Freiheit darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bei Verbraucherkrediten aber höchstens 1 % des zurückgezahlten Betrags. Läuft der Kredit nur noch ein Jahr oder kürzer, sind es höchstens 0,5 %. Die Zinsen für die restliche Laufzeit fallen weg. Das ist fast immer mehr als die Entschädigung.
Wann sich das Ablösen rechnet
Die Rechnung ist einfach. Auf der einen Seite stehen die Zinsen, die du bis zum Laufzeitende noch zahlen würdest. Auf der anderen die Entschädigung, dazu der Zins, den dein Geld sonst auf dem Tagesgeldkonto bringen würde.
Bei einem teuren Kredit und viel Restlaufzeit gewinnst du fast immer. Liegt der Kreditzins dagegen unter dem, was du selbst für dein Erspartes bekommst, und läuft der Kredit ohnehin bald aus, lohnt es sich kaum. Dann lass das Geld lieber im Tagesgeld und zahl weiter.
Eine Grenze setzt deine Rücklage. Steck nicht jeden Euro in die Ablöse. Wenn danach die Waschmaschine ausfällt und du in den Dispo rutschst, war die Rechnung falsch. Wie viel Reserve sinnvoll ist, steht im Ratgeber zum Notgroschen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung im Detail
Die Entschädigung soll der Bank den Schaden ersetzen, der ihr durch die frühere Rückzahlung entsteht. Sie darf nur verlangt werden, wenn der Sollzins fest vereinbart war. Das ist bei fast allen Ratenkrediten so.
Für Verbraucherdarlehen, die nicht durch eine Immobilie gesichert sind, gilt § 502 BGB. Die Bank darf den tatsächlichen Schaden verlangen, aber nie mehr als:
| Restlaufzeit | Obergrenze |
|---|---|
| mehr als ein Jahr | 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags |
| ein Jahr oder weniger | 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags |
| immer | die Sollzinsen, die bis zum Ende noch angefallen wären |
Die dritte Zeile hilft bei kurzen Restlaufzeiten. Fehlen nur noch zwei Raten, können die Zinsen darin kleiner sein als 0,5 % der Restschuld. Dann zählt der kleinere Betrag.
Wann gar keine Entschädigung anfällt
Das Gesetz nennt zwei Fälle, in denen die Bank leer ausgeht (§ 502 Absatz 2 BGB):
- Die Rückzahlung kommt aus einer Versicherung, die du laut Kreditvertrag zur Absicherung abschließen musstest, meist einer Restschuldversicherung.
- Der Vertrag enthält nur unzureichende Angaben zur Laufzeit, zu deinem Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung.
Der zweite Punkt ist öfter einschlägig, als man denkt. Lies den Abschnitt zur vorzeitigen Rückzahlung in deinem Vertrag. Fehlt dort die Berechnungsweise oder ist sie unverständlich, frag bei der Verbraucherzentrale nach, bevor du zahlst.
Ohne Entschädigung laufen außerdem Dispo, Rahmenkredit und Kreditkarte mit Teilzahlung ab, weil dort kein fester Zins vereinbart ist.
Widerruf statt Ablöse in den ersten 14 Tagen
Hast du den Kredit gerade erst abgeschlossen, ist der Widerruf der günstigere Weg. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Erhalt aller Pflichtangaben kannst du ohne Begründung widerrufen (§ 495 BGB). Du zahlst das Geld zurück, dazu die Zinsen für die Tage, an denen du es hattest. Eine Entschädigung gibt es nicht.
Hängt am Kredit ein verbundener Vertrag, etwa eine Restschuldversicherung oder der Kauf, den der Kredit finanziert, wirkt der Widerruf auf beide.
Was mit den übrigen Kosten passiert
Laufzeitabhängige Kosten ermäßigen sich, wenn du früher zahlst (§ 501 BGB). Die Zinsen für die Zukunft entfallen ohnehin. Hat dir die Bank weitere Kosten berechnet, die sich auf die ganze Laufzeit verteilen, muss sie den Teil für die wegfallende Zeit erstatten. Prüfe das in der Abrechnung.
Hattest du eine Restschuldversicherung mit Einmalbeitrag, steht dir meist ein Teil des Beitrags zu. Der Versicherer erstattet ihn nicht immer von selbst. Schreib ihn an, sobald der Kredit abgelöst ist.
So gehst du vor
- Vertrag lesen. Such den Abschnitt zur vorzeitigen Rückzahlung und zur Entschädigung.
- Ablösesumme anfordern. Schriftlich, zu einem festen Stichtag, aufgeschlüsselt nach Restschuld, Zinsen bis zum Stichtag und Entschädigung.
- Abrechnung prüfen. Stimmt die Entschädigung mit den Grenzen oben überein? Sind laufzeitabhängige Kosten gutgeschrieben?
- Überweisen. Genau den Betrag zum Stichtag, mit Vertragsnummer im Verwendungszweck.
- Bestätigung verlangen. Lass dir schriftlich geben, dass der Kredit erledigt ist, und kontrolliere, ob die Lastschrift der Rate aufhört.
Die Schufa bekommt die Erledigung von der Bank gemeldet. Ob das geklappt hat, siehst du in deiner kostenlosen Schufa-Auskunft.
Teilweise zurückzahlen
Du musst nicht alles auf einmal zahlen. Auch eine Teilzahlung ist jederzeit erlaubt, und die Obergrenze für die Entschädigung bezieht sich dann auf den Teilbetrag. Manche Verträge erlauben ohnehin kostenlose Sondertilgungen. Wie du sie am besten nutzt, steht im Ratgeber zur Sondertilgung.
Wenn ein günstigerer Kredit der Grund ist
Willst du nicht mit Erspartem ablösen, sondern mit einem neuen, billigeren Kredit, ist das eine Umschuldung. Die Rechnung ist ähnlich, dazu kommt der Vergleich von alter und neuer Gesamtbelastung. Der Ratgeber zur Umschuldung geht das Schritt für Schritt durch.
Baufinanzierung: andere Regeln
Für Immobilienkredite gilt die 1-%-Grenze nicht. Dort darfst du während der Zinsbindung nur unter Bedingungen vorzeitig zurückzahlen, etwa beim Verkauf der Immobilie, und die Entschädigung kann mehrere tausend Euro betragen. Nach zehn Jahren ab Auszahlung kannst du dagegen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung (§ 489 BGB). Mehr dazu in den Ratgebern zur Zinsbindung und zur Anschlussfinanzierung.
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Häufige Fragen
Muss ich die vorzeitige Rückzahlung vorher ankündigen?
Das Gesetz verlangt keine Frist. Praktisch musst du die Bank aber um die Ablösesumme zu einem Stichtag bitten, sonst weißt du nicht, welcher Betrag genau fällig ist. Plane dafür ein bis zwei Wochen ein.
Sinkt die Rate, wenn ich einen Teil zurückzahle?
Das kommt auf die Bank an. Manche senken die Rate bei gleicher Laufzeit, andere lassen die Rate gleich und verkürzen die Laufzeit. Sag bei der Teilrückzahlung dazu, was du willst, und lass es dir schriftlich bestätigen.
Gilt die Deckelung auf 1 % auch für Autokredite beim Händler?
Ja, solange es ein Verbraucherdarlehen ist. Auch die Finanzierung über die Bank eines Autohauses fällt darunter. Bei der Drei-Wege-Finanzierung mit Schlussrate zählt die Restschuld inklusive Schlussrate.
Bekomme ich Bearbeitungsgebühren zurück, wenn ich früher zahle?
Bearbeitungsgebühren dürfen Banken bei Verbraucherkrediten seit Urteilen des Bundesgerichtshofs von 2014 gar nicht verlangen. Andere Kosten, die von der Laufzeit abhängen, ermäßigen sich bei vorzeitiger Rückzahlung anteilig.